GDL Beistzer Ortsgruppe Grossraum Nürnberg

Neuer Eintrag
  
  
  

 

Hilfe 

[ Homepage ]

11. Evi · 21.02.2011 14:05      
Um in der Jahresplannung (zB. für Sitzungen, Seminare, Aktivitäten, usw...) besser planen zu können, möchte ich euch bitten mir -per Mail- eure Urlaunszeiten zu melden.
Danke schon mal

10. Evi · 21.02.2011 14:03      
Hallo Zusammen, zuerst euch allen meinen Glückwunsch zur Wahl :)

9. Antwort aus Berlin: · 25.10.2010 13:44      
Mitteilung einer „praktikablen“ Lösung:
Doppelmitglieder
- keine Teilnahme am Streik – zur Sicherheit!
- Einmalzahlung – es kommt darauf an, wofür die 120 € mehr gezahlt werden. Wenn es eine „normale“ Entgelterhöhung ist, kann man sie behalten, wenn man im Zeitpunkt der Zahlung in verdi oder nicht organisiert war. Falls die 120 € mehr dafür gezahlt werden, dass man Mitglied bei verdi ist – eventuell nur für verdi-Mitglieder. Bis jetzt weiss niemand, was verdi ausgehandelt hat.
- Für die Frage von Entgeltansprüchen kann auf das Ende der Mitgliedschaft bei verdi (Kündigungsfrist) abgestellt werden.
Diese Antworten vor dem Hintergrund „Sicherheit“. Es könnte sein, dass ein Gericht für uns günstiger entscheidet. Es gibt bisher allerdings dazu keine Rechtssprechung.

8. Jürgen (Käfer) · 20.10.2010 15:20      
Hi, konnte mir selbst ein paar Antworten holen. Weder die Rechtsabteilung noch sonst irgendeine Person kann mir genaue Angaben machen welchen wert das Arbeitgeberpapier zur Gewerkschaftszugeörigkeit hat. Deshalb ist wahrscheinlich davon Auszugehen des es nicht das Papier wert ist auf dem dieses geschrieben worden ist. Ich für meine Person fühle mich nicht daran gebunden. Und werde dies den Kollegen mitteilen welche mich gefragt haben.

7. Jürgen (Käfer) · 19.10.2010 14:11      
Hi Kollegen, kann mir jemand die folgende Frage beantworten?
Ein Kollege möchte in die GDL wechseln. Ob Übertritt von ver-di oder Neumitglied dürfte egal sein. Jedenfalls hat dieser den Zettel zur Zugehörigkeit Unterschrieben und abgegeben und das Geld auch schon Ausbezahlt bekommen.
Wenn dieser Kollege jetzt in die GDL wechselt, muß er dann dies den AG melden? wie verhält es sich mit der Einmalzahlung und der Lohnerhöhung? Zurückgeben oder behalten? Ein Arbeitnehmer ist doch nicht verpflichtet seine Gerwerkschaftszugehörigkeit anzugeben, oder? Wenn er die Einmalzahlung und die Lohnerhöhung zurückzahlen müsste, gibt es dann vieleicht einen Stichtag (Ähnlich wie beim Weihnachtsgeld)?
Bin gespannt auf euere Antworten.

6. Bayer Wolfgang · 09.09.2010 17:32      
Hi Christoph, danke für die schnelle Antwort. Und Dir Jürgen danke für die Frage. Falls noch ein paar verdi Mitglieder aufwachen und mitmachen wollen ist das ja interessant zu wissen. Hab gleich mal ein paar Kündigungsschreiben für verdi ausgedruckt. Grins Grüße vom Wolfi aus der Nordstadt

5. Christoph Wallnöfer · 09.09.2010 17:24      
Ver.di-Mitglieder dürfen nur mitstreiken, wenn sie den VAG-Brief (Gewerkschaftsabfrage) noch nicht unterschrieben haben. Haben sie bereits unterschrieben, haben sie formell den Tarifvertrag angenommen und befinden sich in der Friedenspflicht!

4. Meierhöfer (Käfer) · 09.09.2010 1:54      
Hi erst mal, finde es super gut das Ergebnis!!!!!!!!! Frage? In den Informationen für den Streik / Warnstreik steht das alle das Recht haben mit zu Streiken auch wenn sie nicht bei der GDL sind. Soweit so gut, habe einen verdi Aufruf gelesen daß das nicht für ihre Mitglieder gilt da sie eine Friedenspflicht hätten und deshalb eine Teilnahme von verdimitgliedern bei einem GDL-Streik als verbotswidrig gilt. Wie verhält es sich in dem Bezug nun wirklich? Grüße Jürgen (käfer)

3. Herbert · 08.03.2010 11:04      
Hallo,gibt es was, über die neue
Tarifverhandlung zu berichten?
Werden schon Vorgespräche geführt?
Was sind unsere derzeitigen Ziele für die Verhandlung?
Viele Grüße Herbert

2. Webmaster · 07.02.2010 21:44      
Hallo Zusammen; Hat jemand eine Idee für die kommenden Monats-Info???

Guestbooks @ NetGuestbook.com